4 Tipps zum Steigenlassen von Luftballons bei Hochzeiten

Tipps zum Steigenlassen von Luftballons bei Hochzeiten

Das Steigenlassen von Luftballons ist ein schöner Programmpunkt einer Hochzeit. Ob vom Brautpaar oder den Trauzeugen geplant, bildet diese Tradition definitiv einen erinnerungswürdigen Fotomoment.

  1. Untertags

Luftballons kann man untertags steigen lassen, sodass die Gäste den wegfliegenden bunten Punkten am Horizont nachsehen können. Versehen mit Postkarten, auf die die Gäste ihre Wünsche an die Frischvermählten schreiben, bildet diese Tradition eine noch längerfristige Erinnerung. Die Postkarten werden im optimalen Fall vom Finder des Luftballons an das Brautpaar geschickt, das sich Wochen oder Monate nach der Hochzeit noch über Wünsche freut. Wie viele Postkarten tatsächlich zurückkommen, kann man leider nicht vorhersehen.

  1. Nachts

Eine weitere Möglichkeit Luftballons steigen zu lassen, ist dies am Abend oder in der Nacht zu tun. Dabei macht es Sinn die Luftballons zu beleuchten. Dazu kann man Wunderkerzen verwenden, die an die Luftballon-Schnur gebunden werden (Achtung: genug Platz lassen, damit der Luftballon nicht platzt), oder auch LED-Lichter, die man schon beim Aufblasen in den Luftballon steckt, und die batteriebetrieben bis zu 12 Stunden leuchten.

Tipps zum Steigenlassen von Luftballons bei Hochzeiten

  1. Umweltfreundlich?

Ich persönlich bin gar nicht so ein großer Fan dieser Tradition, da ich es bedenklich finde, dass uns nicht klar ist, wo die Luftballons landen. In der Stadt werden die Überreste irgendwann weggeräumt. In der Natur ist das aber eine andere Sache. Daher rate ich zu möglichst umweltfreundlichen Lösungen: Es gibt mittlerweile schon Luftballons aus Naturlatex, die biologisch abbaubar sind. Ebenso kann man von Kunststoff- auf Ökoverschlüsse umsteigen. Landet der Ballon in der Natur, baut sich der Luftballon samt Kartonverschluss ab.

  1. Rechtliches

Last but not least spielt natürlich das Gesetzt auch eine wichtige Rolle beim Steigenlassen von Luftballons. Es gibt Zonen, in denen dies laut Luftfahrtgesetz verboten ist. Außerhalb dieser Zonen muss man ab 100 Luftballons eine Bewilligung vom Magistrat einholen. In Wien sogar schon ab 30 Stück.

Da ganz Wien von den Radien der bestehenden Flugplätze auf Wiener Stadtgebiet erfasst ist, ist das Steigenlassen von mehr als 30 Luftballonen für das gesamte Stadtgebiet Wiens genehmigungspflichtig.

Mehr Informationen dazu findet ihr bei der Magistratsabteilung 64 oder auf der Website www.wien.gv.at.

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